Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2025

Eckdaten

  • Firma: argo IT eG
  • Ort: Die Durchführung erfolgt als Hybrid-Veranstaltung (physische und virtuelle Teilnahme möglich)
  • Datum: Samstag, 7.6.2025
  • Zeit: Beginn ist 11:00 Uhr (Mit eventueller Wartehalbestunde Beginn der Agenda um ca. 11:30 Uhr)
  • Kontakt/Fragen: Bei Fragen bitte eine E-Mail an vorstand@argo.coop schreiben
  • Anschlag: Diese Einladung kann auch auf der Website eingesehen werden

Tagesordnung

  1. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Bestimmung der Schriftführer und Stimmenzähler
  3. Erklärung Kuriensystem und Stimmrecht
  4. Bericht des Vorstands
  5. Revisionsbericht
  6. Rechnungsabschluss
  7. Gewinnverwendung/Verlustabdeckung
  8. Entlastung des Vorstands
  9. Vorstandswahl
  10. Allfälliges

Allgemeine Hinweise

Wartehalbestunde

Ist zu Beginn der Generalversammlung die Beschlussfähigkeit nicht gegeben, so kann die Generalversammlung nach Abwarten einer halben Stunde durchgeführt werden und ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder zu allen oben angeführten Gegenständen der Tagesordnung beschlussfähig (vgl. Satzung § 34 Abs 4).

Zu „Allfälliges“ können keinesfalls Beschlüsse gefasst werden.

Ergänzung Tagesordnungspunkte

Mitglieder können die Ergänzung von Tagesordnungspunkten zur Generalversammlung verlangen (vgl. Satzung § 31 Abs 2).

Vorstandswahl

In der Generalversammlung wird der Vorstand gewählt. Das betrifft sowohl die Personen als auch ihre Funktionen. Hinweis zu Punkt c.: Die Genossenschaft hat mehr als 20 Mitglieder.

Wahlvorschläge können eingebracht werden:

  • a. vom Aufsichtsrat, sofern ein solcher bestellt ist,
  • b. vom Vorstand,
  • c. von zehn Mitgliedern (sofern die Genossenschaft weniger als 20 Mitglieder hat, von 50% der Mitglieder) und
  • d. von 10% der bei der Generalversammlung anwesenden Mitglieder.

Wahlvorschläge nach lit. a und c sind dem Vorstand spätestens eine Woche vor der Generalversammlung zu übermitteln.

Einsichtnahme Rechnungsabschluss

Der vom Vorstand erstellte Rechnungsabschluss des vergangenen Geschäftsjahres kann ab dem Erhalt dieser Einberufung im Geschäftslokal der Genossenschaft eingesehen werden.

Vertretungsmöglichkeiten in der Generalversammlung

Hinweis für natürliche Personen: Mitglieder können sich in der Generalversammlung durch ein anderes Mitglied der Genossenschaft vertreten lassen. Ein Mitglied kann höchstens ein anderes Mitglied vertreten. Die Vollmacht muss unterfertigt an den Vorstand vorstand@argo.coop übermittelt werden. Bei der Suche nach einem Mitglied, das zur Generalversammlung kommen wird und dich dort vertreten kann, helfen wir dir gerne. Das Vollmachtsformular findest du auf der Website.