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Mitgliedschaft
Voraussetzung
Die Mitgliedschaft startet mit einem Antrag auf Mitgliedschaft beim Vorstand. Dieser entscheidet über den Beitritt und unterstützt auch bei allfälligen Fragen, die im Vorfeld auftreten sollten. Darüber hinaus muss zumindest ein (1) Genossenschaftsanteil gezeichnet werden.
Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme meistens sehr zügig. Manchmal kann es aber auch etwas dauern, zB. wenn gerade erst eine Vorstandssitzung war. In jedem Fall bemüht sich der Vorstand schnell Rückmeldung zu geben. 🙂
Ab dem Moment der Aufnahme ist der Genossenschaftsanteil zu bezahlen. Im Grunde war es das schon – sobald dieser auf dem Konto eingegangen ist, stehen alle Vorteile der argo zur Verfügung.
Satzung
Die aktuelle Satzung der argo IT eG kann als PDF abgerufen werden.
Mitgliedsbeitrag
Um die Kosten der Genossenschaft selbst und Ihres Angebots zu tragen, erhebt die argo jährlich Mitgliedsbeiträge. Solange es möglich ist, sollen diese im „Pay-what-you-can“-Verfahren stattfinden – ein solidarisches Verfahren für ein Miteinander der Mitglieder.
Zusammengefasst
- Antrag auf Beitritt stellen
- Nach Rückmeldung die Anteile einzahlen
- Das wars! 🙂
Beitrittsformulare
Es gibt zwei unterschiedliche Beitrittsformulare. Eines ist für natürliche Personen, eines für juristische Personen (z.B. GmbHs, Vereine, Genossenschaften, e.U. usw.).
Wähle den weiteren Weg: